Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 4. März 2021 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilversäumnis- und Endurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 13. September 2019 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte über die der Klägerin bereits zuerkannten Beträge hinaus verurteilt wird, an die Klägerin weitere 230,10 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Mai 2019 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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