Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 27.01.2015 - 2 Ca 2116 d/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher fiktiver Reisekosten der Partei.
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