Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15.03.2012,
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung angefallener Rechtsanwaltskosten, die die Antragsteller dem bei der Antragsgegnerin gebildeten Betriebsrat für die Vertretung in verschiedenen Verfahren in Rechnung gestellt haben.
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