VG Karlsruhe - Urteil vom 20.06.2022
14 K 480/21
Normen:
VwGO § 42 Abs. 1 Var. 2; VwGO § 113 Abs. 5 S. 1; IfSG § 30; IfSG § 56 Abs. 1; IfSG § 56 Abs. 5; IfSG § 56 Abs. 7; IfSG § 57 Abs. 1 S. 4 i.V.m. Abs. 2 S. 2; Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) i.d.F. v. 17., 20., 22. bzw. 28.03.2020 § 3; Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) i.d.F. v. 17., 20., 22. bzw. 28.03.2020 § 4 Abs. 1 Nr. 4, 5, 10, 11, 14 und 15; Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) i.d.F. v. 17., 20., 22. bzw. 28.03.2020 § 5 Abs. 1; Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) i.d.F. v. 17., 20., 22. bzw. 28.03.2020 § 5 Abs. 2; Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) i.d.F. v. 17., 20., 22. bzw. 28.03.2020 § 7 Abs. 2; EFZG § 3 Abs. 1;

Erstattungsanspruch; Entschädigungsanspruch; Absonderungsverfügung; Kausalität; Monokausalität; Doppelkausalität; Subsidiarität; Anspruchskonkurrenz; Billigkeitsleistung zur sozialen Sicherung; Verdienstausfall

VG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2022 - Aktenzeichen 14 K 480/21

DRsp Nr. 2022/11416

Erstattungsanspruch; Entschädigungsanspruch; Absonderungsverfügung; Kausalität; Monokausalität; Doppelkausalität; Subsidiarität; Anspruchskonkurrenz; Billigkeitsleistung zur sozialen Sicherung; Verdienstausfall

Ein durch ein Ge- oder Verbot nach § 56 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG begründeter Verdienstausfall ist jedenfalls dann nicht (mehr) gegeben, wenn ein Betrieb aufgrund landesweit gültiger Pandemieeindämmungsmaßnahmen nicht fortgeführt werden kann (hier angenommen im Falle eines Wellnesshotels mit standardmäßiger Gourmet-Verwöhnpension unter Geltung von § 3, § 4 Abs. 1 Nr. 4, 5, 10, 11, 14 und 15, § 5 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 2 der Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 [CoronaVO] i.d.F. v. 17., 20., 22. bzw. 28.03.2020). Dies folgt neben dem Wortlaut und der Systematik des § 56 Abs. 1 und 7 IfSG auch aus den zu § 3 Abs. 1 EFZG anerkannten Kausalitätsgrundsätzen, auf die ergänzend zurückgegriffen werden kann.

Soweit die Klage für erledigt erklärt wurde, soweit sie die geltend gemachten Erstattungsansprüche für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 17.03.2020 betrifft, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.