LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.05.1995
16 Sa 1406/92
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12.11.1986 § 1 Abs. 2 ; TVG § 1 ; VR-TV (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984) § 10 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 23.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 562/92

Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen Versorgungskasse - Darlegungslast

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.05.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 1406/92

DRsp Nr. 2001/15022

Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen Versorgungskasse - Darlegungslast

1. Es bleibt unentschieden, ob der Anspruch des Arbeitgebers gegen die ZVK-Bau auf Vorruhestandserstattung erlischt, wenn der Betrieb des Arbeitgebers aus dem betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge herausfällt (so: BAG DRsp-ROM Nr. 1995/3371). 2. Jedenfalls gehört zur schlüssigen Begründung eines Erstattungsanspruchs der Vortrag, dass der Arbeitgeber bei Eintritt der Arbeitnehmer in den Vorruhestand einen Betrieb unterhielt, der unter den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge fiel. Der Vortrag, der Betrieb habe sich mit der Herstellung und Montage von Garagentoren befasst, ist in diesem Sinne nicht schlüssig.

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12.11.1986 § 1 Abs. 2 ; TVG § 1 ;