LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.03.2020 L 15 SO 33/18
Normen:
SGB IX § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 11.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 50 SO 694/17
Erstattung der Kosten für einen Gebärdendolmetscher zur Ausübung einer Schiedsrichtertätigkeit im FußballsportUnentbehrliche Eingliederungsmaßnahme zum Erreichen der Ziele der Eingliederungshilfe
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2020 - Aktenzeichen L 15 SO 33/18
DRsp Nr. 2020/8121
Erstattung der Kosten für einen Gebärdendolmetscher zur Ausübung einer Schiedsrichtertätigkeit im FußballsportUnentbehrliche Eingliederungsmaßnahme zum Erreichen der Ziele der Eingliederungshilfe
Die Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher zur Durchführung einer Schiedsrichtertätigkeit ist notwendig im Sinne des § 4 Abs. 1SGB IX, wenn die Durchführung der Schiedsrichtertätigkeit als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Ziele der Eingliederungshilfe ist.
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