Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 23. Zivilsenats des Kammergerichts vom 19. September 2019 aufgehoben und das Urteil der Kammer für Handelssachen 105 des Landgerichts Berlin vom 25. April 2018 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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