Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.10.2012 aufgehoben und das Kostenfestsetzungsverfahren an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.
Das Arbeitsgericht wird angewiesen, über den Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten vom 17.07.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Beschwerdewert wird auf € 546,69 festgesetzt.
I.
Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen einen zurückweisenden Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers.
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