I.
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 26.10.2011 -
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Besetzung des Gesamtbetriebsausschusses nach Rücktritt des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden.
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