Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.04.2015-
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung einer fehlenden Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds, die Feststellung, dass diese Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war sowie über die Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme.
1. 2.
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