LAG Köln - Beschluss vom 11.05.2016
11 TaBV 46/15
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 305/14

Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines ArbeitnehmersAnforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats

LAG Köln, Beschluss vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 11 TaBV 46/15

DRsp Nr. 2016/17678

Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats

Zum Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht

Ist ein Betriebsratsmitglied selbst von einer zustimmungspflichtigen Maßnahme betroffen, so erübrigt sich die Unterrichtung des Betriebsrats über Einzelheiten der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, da der Betriebsrat sich das Wissen seines Mitglieds zurechnen lassen muss.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.04.2015- 6 BV 305/14 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Ersetzung einer fehlenden Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds, die Feststellung, dass diese Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war sowie über die Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme.

1. 2.