Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 20.03.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten um die zutreffende Ein- bzw. Umgruppierung (im Folgenden: Eingruppierung) von noch 14 (ursprünglich 17) Beschäftigten, die als sogenannte Senior Private Banking Berater (SPBB) in den Filialen der Antragstellerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) im Betrieb Westfalen tätig sind. Antragsgegner ist der für diesen Betrieb gewählte Betriebsrat (im Folgenden: Betriebsrat), dessen Sitz E ist.
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