Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 5. November 2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten noch über die Ersetzung der vom Beteiligten zu 3. verweigerten Zustimmung zur Einstellung dreier Leiharbeitnehmer.
Die zu 1. und 2. beteiligten Arbeitgeberinnen sind Unternehmen der chemischen Industrie und unterhalten in A einen Gemeinschaftsbetrieb. Sie beschäftigen dort circa 400 Arbeitnehmer, die von dem für den Gemeinschaftsbetrieb gebildeten zu 3. beteiligten Betriebsrat repräsentiert werden. Auf die Arbeitsverhältnisse der im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer findet unter anderem der Manteltarifvertrag für die Chemische Industrie (
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|