Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 26.06.2020 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.05.2020 (
Dem Kläger wird für die Verteidigung gegen die Widerklage (Streitwert 17.805,40 Euro) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J F aus K bewilligt.
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass derzeit keine Ratenzahlung zu erbringen ist.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die vom Kläger zu tragenden Gerichtskosten werden auf die Hälfte reduziert.
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