A. Die Beteiligten streiten über die Ersatzfreistellung weiterer Betriebsratsmitglieder für den Fall einer zeitweiligen Verhinderung der freigestellten Mitglieder des Betriebsrats.
Die Arbeitgeberin betreibt ein Kaufhaus, in dem ca. 735 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dem für diesen Betrieb gebildeten Betriebsrat gehören 11 Mitglieder an. Die ihm zustehenden Freistellungen hat der Betriebsrat auf drei seiner Mitglieder aufgeteilt. Neben der Betriebsratsvorsitzenden sind die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende zu 2/5 und ein weiteres Betriebsratsmitglied zu 3/5 von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit.
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