BetrVG § 117 Abs. 2 S. 1 ; BetrVG § 76 ; ArbGG § 98 ; Tarifvertrag Personalvertretung für das Cockpitpersonal; Tarifvertrag über Wechsel und Förderung;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 185/01
Errichtung einer Einigungsstelle; Bestellungsverfahren; Mitbestimmung; Auswahlrichtlinien; Bereederung von Flugzeugmustern
LAG Köln, Beschluss vom 15.03.2002 - Aktenzeichen 11 TaBV 75/01
DRsp Nr. 2002/15395
Errichtung einer Einigungsstelle; Bestellungsverfahren; Mitbestimmung; Auswahlrichtlinien; Bereederung von Flugzeugmustern
»Dem "Gemeinsamen paritätischen Gremium Cockpit" der Deutschen Lufthansa AG, ins Leben gerufen durch den Tarifvertrag über Wechsel und Förderung, werden durch den Tarifvertrag keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte bei der Frage der Besetzung ("Bereederung") von Flugzeugmustern durch Auswahlrichtlinien eingeräumt - auch nicht, soweit eine unternehmensübergreifende konzernweite Regelung angestrebt wird.«
Normenkette:
BetrVG § 117 Abs. 2 S. 1 ; BetrVG § 76 ; ArbGG § 98 ; Tarifvertrag Personalvertretung für das Cockpitpersonal; Tarifvertrag über Wechsel und Förderung;
Gründe:
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