Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.04.2013 wird als unzulässig verworfen.
I. Die Beklagte verpflichtete sich, in dem Verfahren Arbeitsgericht Köln12 Ca 1448/12 in einem sofort rechtskräftigen Vergleich vom 27.09.2012, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit bestimmten Inhalten zu erteilen.
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