1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. April 2013 - 8 Sa 1225/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Berechnung der Vergütung einer Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel Nordrhein-Westfalens.
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