1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Berlin vom 24. April 2009 - 28 Ca 3702/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am ..... 1957 geborene Kläger trat am 01. Januar 1988 in die Dienste der Beklagten. Er bezog zuletzt als Filialleiter ein Monatsgehalt von 3.706 € brutto.
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