Erneute Aussetzung wegen Missachtung der gerichtlichen Außer-Vollzug-Setzung; Normenkontrollstreit um die Untersagung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen in einer Coronaverordnung im einstweiligen Anordnungsverfahren; Gerichtetheit von Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auch gegen Dritte; Schutz der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems; Unverhältnismäßigkeit des vorübergehenden Verbots; Anforderungen des Zitiergebots; Notveröffentlichung
OVG Thüringen, Beschluss vom 08.05.2020 - Aktenzeichen 3 EN 322/20
DRsp Nr. 2020/9083
Erneute Aussetzung wegen Missachtung der gerichtlichen Außer-Vollzug-Setzung; Normenkontrollstreit um die Untersagung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen in einer Coronaverordnung im einstweiligen Anordnungsverfahren; Gerichtetheit von Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auch gegen Dritte; Schutz der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems; Unverhältnismäßigkeit des vorübergehenden Verbots; Anforderungen des Zitiergebots; Notveröffentlichung
Ist die Bestimmung einer Rechtsverordnung durch Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6VwGO außer Vollzug gesetzt worden, kann jede weitere folgende Verordnungsregelung, die diese Anordnung missachtet, keinen Bestand haben und ist ebenfalls auszusetzen.Orientierungssätze:Corona-Pandemie: Erneute Aussetzung einer Untersagung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen
Tenor
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