Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 07. Mai 2009 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 164,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 123,54 € seit dem 24.04.2009, sowie von je 20,59 € seit dem 01.05., 01.06.2009 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Juni 2009 über die monatlich gezahlte Betriebsrente von 5207,77 € brutto hinaus weitere 20,59 € brutto monatlich jeweils zum Letzten des Monats zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers und der Beklagten zurückgewiesen.
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