I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.01.2016 -
II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 6 %, die Beklagte 94 % bei einem Streitwert von 7.908,37 EUR; von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger 10 %, die Beklagte 90 % bei einem Streitwert von 5.610,00 EUR.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen vom 28.09.2015.
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