Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 30.07.2010 –
I.
Die Beklagte wendet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn, mit dem das von der Klägerin anhängig gemachte Kündigungsschutzverfahren ausgesetzt worden ist.
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