I.
Die Beklagte richtet sich mit der vorliegenden Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den Rechtsstreit bis zum Abschluss eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens auszusetzen.
Gegenstand des zwischen den Parteien geführten Rechtsstreits ist die am 09.01.2007 beim Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - eingereichte Kündigungsschutzklage. Der Kläger, seit dem 01.08.1998 als technischer Angestellter im Unternehmen der Beklagten beschäftigt gegen 5.500,00 Euro brutto pro Monat, hat mit Schreiben vom 27.12.2006 eine fristlose Kündigung der Beklagten erhalten. Die Beklagte beschäftigt regelmäßig ca. fünfzig Arbeitnehmer.
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