... wird auf die sofortige Beschwerde der Klägerin der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.02.2013 -
Die Sache wird an das Arbeitsgericht Lübeck zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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