1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 17.11.2010 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin gegen das beklagte Land auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages.
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