Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beschluss mit Ausnahme der Streit-wertfestsetzung geändert.
Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird in vollem Umfang abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5000 Euro festgesetzt.
I.
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