Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch Kündigung der Beklagten vom 30.08.2004 geendet hat.
Die Klägerin war seit dem Jahre 1993 als technische Angestellte bei der Beklagten gegen eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt 3.708,98 EUR tätig. Die Beklagte beschäftigt 122 Mitarbeiter.
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