Die Referenzgruppe vom 2. Mai 2019 und der Beschwerdebescheid des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. November 2019 werden aufgehoben. Das Bundesministerium der Verteidigung wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Antragsteller eine neue Referenzgruppe für die Dauer seiner Freistellung als Personalratsvorsitzender zu bilden.
Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden dem Bund auferlegt.
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Der Antragsteller wendet sich gegen die Bildung einer Referenzgruppe.
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