Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. Juli 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe die Beklagte an die klagende Urlaubskasse des Baugewerbes noch Sozialkassenbeiträge für die Zeit von Dezember 2011 bis Juni 2012 zu zahlen hat.
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