LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.05.2014
18 Sa 1130/13
Normen:
VTV-Bau (a.F.) § 18 Abs. 5 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 18.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 915/12

Erlöschen von Beitragsforderungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes durch Aufrechnung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen 18 Sa 1130/13

DRsp Nr. 2015/2323

Erlöschen von Beitragsforderungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens des Baugewerbes durch Aufrechnung

Gem. § 18 Abs. 5 S. 2 VTV ist die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen Ansprüche aufgrund des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ausgeschlossen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 18. Juli 2013 - 10 Ca 915/12 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV-Bau (a.F.) § 18 Abs. 5 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe die Beklagte an die klagende Urlaubskasse des Baugewerbes noch Sozialkassenbeiträge für die Zeit von Dezember 2011 bis Juni 2012 zu zahlen hat.