1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 9. Juli 2010 -
2. Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerinnen gesamtschuldnerisch in Höhe von 62,18 v. H. und die Beklagte in Höhe von 37,82 v. H..
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen gesamtschuldnerisch in Höhe von 96,62 v. H. und die Beklagte in Höhe von 3,38 v. H..
3. Die Revision wird zugelassen.
Nachdem sich die Parteien über die Zahlung einer Unterstützung im Sterbefall verglichen haben, streiten sie nunmehr noch über Urlaubsabgeltungsansprüche.
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