Auf die Berufung des Arrestbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 01. März 2018 -
Der Arrestbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25.01.2018 -
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Arrestklägerin zu tragen.
Die Parteien streiten um die Anordnung eines dinglichen Arrestes.
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