LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.07.2018
2 SaGa 2/18
Normen:
ZPO § 917;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 01.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 4/18
ArbG Ludwigshafen, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 4/18

Erlass eines dinglichen Arrestes zur Sicherung von Ansprüchen des Arbeitgebers aus einer Straftat eines Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2018 - Aktenzeichen 2 SaGa 2/18

DRsp Nr. 2018/18022

Erlass eines dinglichen Arrestes zur Sicherung von Ansprüchen des Arbeitgebers aus einer Straftat eines Arbeitnehmers

Allein die Beteiligung eines Arbeitnehmers an einer gegen das Vermögen des Arbeitgebers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes. Dies ist allenfalls dann der Fall, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Arrestbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 01. März 2018 - 8 Ga 4/18 - abgeändert:

Der Arrestbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25.01.2018 - 8 Ga 4/18 - wird aufgehoben und der Arrestantrag zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Arrestklägerin zu tragen.

Normenkette:

ZPO § 917;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Anordnung eines dinglichen Arrestes.

1. 2.