Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 8.10.2015, Az.
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, in Bezug auf die Antragstellerin gegenüber Versicherungsnehmern der Antragsgegnerin wörtlich oder sinngemäß folgende Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten:
Die X-Klinik sei von der Verpflichtung zur Umsatzbesteuerung ihrer Leistungen befreit und fordere gleichwohl rechtsgrundlos Umsatzsteuer von ihren Patienten ein.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 40.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|