1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2009 - 51 Ca 1891 a/08 - wird zurückgewiesen.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2009 - 51 Ca 1891 a/08 - unter Zurückweisung im Übrigen wie folgt abgeändert:
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