Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 18.12.2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger begehrt im Beschwerdeverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Der Kläger hat vor dem Arbeitsgericht zum Az.
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