1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 - 3 Sa 530/14 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 22. August 2014 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anzahl der dem Kläger im Kalenderjahr zustehenden Urlaubstage.
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