1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 - 3 Sa 529/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anzahl der dem Kläger im Kalenderjahr zustehenden Urlaubstage.
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