Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Gravenhorst u.a. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 24.01.2012 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise wie folgt abgeändert:
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 34.292,05 EUR, für den Vergleich auf 49.723,47 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Kläger ist seit dem 01.07.1993 bei der Beklagten zu 1. zuletzt als Personalleiter zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 6.858,41 EUR beschäftigt.
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