LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.03.2007
14 Sa 2007/06
Normen:
BAT-O § 29 Abschnitt B Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJ 2007, 430
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 13577/05

Erhöhter Ortszuschlag für Kind einer Lebenspartnerin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 2007/06

DRsp Nr. 2007/11647

Erhöhter Ortszuschlag für Kind einer Lebenspartnerin

»Eine Angestellte, die in eingetragener Lebenspartnerschaft im gemeinsamen Haushalt mit ihrer Partnerin und deren leiblichen Kind lebt, hat für dieses Kind Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag analog § 29 Abschnitt B Abs.3 BAT-O. Mit Einführung des LPartG ist insoweit nachträglich eine von den Tarifvertragsparteien nicht vorhersehbare Regelungslücke entstanden. Der Versorgungszweck des Ortszuschlags rechtfertigt es, diese Situation gleich zu behandeln mit der Situation der Aufnahme eines Kindes eines Ehegatten in den Haushalt durch die Angestellte, in welcher der erhöhte Anspruch auf den Ortszuschlag besteht.«

Normenkette:

BAT-O § 29 Abschnitt B Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Gewährung eines erhöhten tariflichen Ortszuschlages.

Die Klägerin ist seit Februar 1992 bei dem beklagten Land als Angestellte beschäftigt und erhält Vergütung nach der Vergütungsgruppe Vc der Anlage 1a zum BAT-O. Auf das Arbeitsverhältnis finden im Wege arbeitsvertraglicher Inbezugnahme die Regelungen des BAT-O Anwendung.