Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.12.2012 in Sachen4 Ca 1012/12 G teilweise abgeändert:
Ziffer 2) des Urteilstenors wird wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger folgende Beträge zu zahlen:
a) b) c) d) e) f)
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