Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier v. 20.01.2010 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.182,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 265,69 € seit dem 01.04.2009, aus 265,69 € seit dem 01.05.2009, aus 265,69 € seit dem 01.06.2009 und aus 265,69 € seit dem 01.07.2009 zu zahlen.
Die weitere Berufung wird zurückgewiesen.
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