LAG Niedersachsen - Urteil vom 06.07.2007
3 Sa 1790/06
Normen:
BGB § 157 § 242 § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ArbRB 2007, 354
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 19.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 220/06

Ergänzende Vertragsauslegung bei arbeitsvertraglichem Pauschalverweis auf Vergütungsregelung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.07.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1790/06

DRsp Nr. 2008/1787

Ergänzende Vertragsauslegung bei arbeitsvertraglichem Pauschalverweis auf Vergütungsregelung

»Verweist ein Arbeitsvertrag pauschal auf die Vergütungsregelungen im Bereich des BAT und ergeben sich im Nachhinein für den Bereich des Bundes, der Länder sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber unterschiedliche tarifliche Regelungsinhalte, entsteht nachträglich eine Vertragslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist. Dabei spricht die Tatsache, dass es sich bei dem Arbeitgeber um ein Unternehmen handelt, das bundesweit tätig ist, dafür, dass die Parteien auf die im Bereich des Bundes geltenden Regelungen verwiesen hätten, wenn sie ein Auseinanderfallen der entsprechenden Vergütungsregelungen vorausgesehen hätten.«

Normenkette:

BGB § 157 § 242 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine Einmalzahlung gemäß Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 für den Bereich des Bundes vom 09. Februar 2005.

Die Klägerin ist seit dem 01.04.1988 bei der Beklagten, die bundesweit Einrichtungen des Gesundheitswesens betreibt, als Psychotherapeutin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien enthält im Hinblick auf die Vergütung folgende Regelung: