Die Parteien streiten über eine Einmalzahlung gemäß Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 für den Bereich des Bundes vom 09. Februar 2005.
Die Klägerin ist seit dem 01.04.1988 bei der Beklagten, die bundesweit Einrichtungen des Gesundheitswesens betreibt, als Psychotherapeutin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien enthält im Hinblick auf die Vergütung folgende Regelung:
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