Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. September 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Nachzahlung eines Differenzbetrages betreffend die tarifvertraglich geregelte Pauschale für Urlaubs- und Krankheitstage (im Folgenden: U/K-Pauschale).
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