Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 28.04.2016 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.12.2015 eine Vergütung unter Zugrundelegung der EG 9 Stufe 5
Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 17.280,79 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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