1. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 11.08.2009 - 4 Ca 1428/07 - aufgehoben.
Der Antrag des Klägers vom 24.06.2009 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu tragen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|