LAG Berlin - Urteil vom 24.01.2003
13 Sa 62/03
Normen:
BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. a ; BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. b ; BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. c ; BGB § 362 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 16940/02

Erfüllung von Teilurlaubsansprüchen durch Beurlaubung in der Kündigungsfrist

LAG Berlin, Urteil vom 24.01.2003 - Aktenzeichen 13 Sa 62/03

DRsp Nr. 2003/9413

Erfüllung von Teilurlaubsansprüchen durch Beurlaubung in der Kündigungsfrist

»Wirken sich bei Kaufpreisverhandlungen über GmbH-Anteile Rückstellungen für Urlaubsansprüche bestimmter Arbeitnehmer kaufpreismindernd aus, so bedeutet dies kein Anerkenntnis dieser Ansprüche durch den späteren Arbeitgeber«

Normenkette:

BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. a ; BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. b ; BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. c ; BGB § 362 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung in Höhe von 2.745,21 EUR für 13 Tage nebst Zinsen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 6. August 2002 die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: