1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 2016 - 16 Sa 1668/15 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache -
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