ArbG Kaiserslautern, vom 17.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 234/21
Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers durch die UrlaubsgewährungKein Verschulden des Arbeitgebers an der Unmöglichkeit des Urlaubs durch coronabedingte QuarantäneanordnungKeine analoge Anwendung des § 9 BUrlG auf Fälle häuslicher Quarantäne während des Urlaubs
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.04.2022 - Aktenzeichen 2 Sa 341/21
DRsp Nr. 2022/11680
Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers durch die UrlaubsgewährungKein Verschulden des Arbeitgebers an der Unmöglichkeit des Urlaubs durch coronabedingte QuarantäneanordnungKeine analoge Anwendung des § 9BUrlG auf Fälle häuslicher Quarantäne während des Urlaubs
§ 9BUrlG findet keine analoge Anwendung, wenn sich ein nicht arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer während seines Urlaubs aufgrund einer Absonderungsanordnung in Folge seines Kontakts zu einer am Coranavirus infizierten Person in häusliche Quarantäne begeben muss.
1. Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums und der vorbehaltlosen Zusage des Urlaubsentgelts hat der Arbeitgeber als Schuldner nach § 7 Abs. 1BUrlG alles Erforderliche getan. Alle danach eintretenden urlaubsstörenden Ereignisse fallen entsprechend § 275 Abs. 1BGB als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.
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