LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.2004
10 Sa 696/04
Normen:
BAT § 24 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 27.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 10159/03

Erfüllererlass und persönliche Zulage bei stellvertretender Realschulleitung in Nordrhein-Westfalen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2004 - Aktenzeichen 10 Sa 696/04

DRsp Nr. 2004/15877

Erfüllererlass und persönliche Zulage bei stellvertretender Realschulleitung in Nordrhein-Westfalen

»Hat ein beim Land Nordrhein-Westfalen angestellter Lehrer, auf dessen Arbeitsverhältnis der sog. Erfüllererlass und der BAT anzuwenden ist, über 10 Monate die Funktion eines stellvertretenden Realschulleiters wahrgenommen, hat er keinen Anspruch auf eine Zulage nach § 24 BAT. Nach Ziff. 10.2. des Erfüllererlasses steht ihm ein Anspruch auf eine Zulage erst nach 18 Monaten zu, § 46 BBesG (im Anschluss an BAG Urteil vom 26.04.2001 - 8 AZR 281/00, AP Nr. 5 zu § 24 BAT-O = EzABAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 81).«

Normenkette:

BAT § 24 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger während seiner Zeit als stellvertretender Schulleiter eine höhere Vergütung zusteht.