Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 84/07 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, soweit die Revision im Rechtsstreit gegen die Beklagte zu 1) zurückgewiesen wurde. Das Urteil wird insoweit aufgehoben. Die Sache wird in diesem Umfang an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.
2Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
3Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer die Hälfte der notwendigen Auslagen zu erstatten.
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