1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 17.10.2019 -
Die Anträge werden zurückgewiesen.
2. Die Anschlussbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Erforderlichkeit der Teilnahme des zu 3. beteiligten Betriebsratsmitglieds an Betriebsratsschulungen und über damit im Zusammenhang stehende Freistellungsansprüche.
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